HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ
Die angegebenen Kontaktdaten dienen der Kontaktaufnahme durch FILMZ e.V. zu organisatorischen Zwecken und der Verifizierung der Preisträger:innen. Mit Ihrem Einverständnis stellen wir zudem Kontakte zu Pressevetreter:innen zu Zwecken der Berichterstattung her. Die Daten werden bei uns gespeichert und
verarbeitet, eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
- Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
- die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
- die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Teilnahmebedingungen
KRITERIEN
Filme für den 55FILMZ müssen im Zeitraum zwischen dem 1.11.2024, 13:00 Uhr und dem 3.11.2024, 20:00 Uhr entstehen. Der Teilnehmer bestätigt, dass der kreative Schaffensprozess innerhalb dieser Phase abgewickelt wurde. Um im Rahmen des Wettbewerbs gezeigt zu werden, muss dieser Film zudem den am 1.11.2024 verkündeten Kriterien entsprechen.
EINREICHUNGSMODALITÄTEN / ANMELDESCHLUSS
Die Anmeldung eines Teams muss bis zum 1.11.2024 vorliegen.
BILD- UND MUSIKRECHTE
Das einreichende Team ist im Besitz der Rechte am verwendeten Bild- und Tonmaterial. Der Teamleiter gewährleistet, dass mit dem eingereichten Produkt keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
AUFFÜHRUNGSRECHTE
Das einreichende Team ist im Besitz der Aufführungsrechte des Films. Der Einreicher bzw. der jeweilige Rechteinhaber räumt hiermit dem Festival ein entgeltfreies Nutzungsrecht für die Verwertung und Nutzung im Rahmen von FILMZ, insbesondere auch zur Nutzung von kurzen Filmausschnitten im Fernsehen/Internet in Form eines Trailers und sonstigen Werbematerialien, ein. Der Einreicher stellt das Festival von allen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch den vertragsgemäß genutzten Film hergeleitet werden.
VORFÜHRKOPIE
Der fertige Film für 55FILMZ muss am 3.11.2024 um 20:00 Uhr abgegeben worden sein. Ein Upload auf Youtube ist nicht ausreichend. Für die Vorführung benötigen wir eine Filmdatei in einem der folgenden Formate vorliegt:
Container – MOV/MP4 | Codec: Apple ProRes 422/h.264 | Auflösung: 1080/25/24p | Ton: max. 0 dbFS.
Jeder Einreicher ist verpflichtet, dem Festival unentgeltlich eine Vorführkopie zur Verfügung zu stellen.
RECHTLICHE ABSICHERUNG
Einreicher:innen erklären sich einverstanden, FILMZ e.V. und seine Vertreter von jeglichen Haftungen, Verlusten, Ansprüchen, Forderungen, Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der oben genannten Zusicherungen oder Vereinbarungen freizustellen