Die 25. Ausgabe von FILMZ – Festival des deutschen Kinos wird vom 02. bis 15. November 2026 in verschiedenen Spielstätten in Mainz stattfinden.
Die Einreichphase beginnt am 01. März und endet am 30. Juni. Einreichungen sind entweder über FilmFreeway oder über das untenstehende Formular möglich und können für folgende Wettbewerbe bzw. Kategorien erfolgen (Fragen zur Einreichung können jederzeit über unser Kontaktformular oder über die nachstehenden E-Mail-Adressen gestellt werden):
- Langfilm: langfilm@filmz-mainz.de
- Mittellangfilm (20-70 Minuten): mittellangfilm@filmz-mainz.de
- Dokumentarfilm: dokumentarfilm@filmz-mainz.de
- Kurzfilm (bis 20 Minuten): kurzfilm@filmz-mainz.de
- Lokaler Kurzfilm (Kurzfilme aus der Rhein-Main-Region): kurzfilm@filmz-mainz.de
- andersARTig (ungewöhnliche Kurzfilme abseits der Norm): kurzfilm@filmz-mainz.de
- Animierter Kurzfilm (bis 20 Minuten): kurzfilm@filmz-mainz.de
- Kurzer Dokumentarfilm (bis 20 Minuten): dokumentarfilm@filmz-mainz.de
- Experimentalfilm (bis zu 20 Minuten; werden nicht als Teil eines Wettbewerbs, sondern im Rahmen einer Ausstellung in der Kunsthalle Mainz gezeigt werden. Filme, die einen Bezug zum Thema „Freund:innenschaft“ haben, werden besonders gerne gesehen.): rahmenprogramm@filmz-mainz.de
Einreichungen, die nicht auf Filmfreeway getätigt werden sind nur mit einem vollständig ausgefüllten Einreichformular gültig. Auf jede Einreichung wird eine Einreichgebühr von zwei Euro fällig (Ausnahme: Für Einreichungen in der Kategorie Experimentalfilm wird keine Einreichgebühr fällig). Die Einreichgebühr wird auf Filmfreeway automatisch berechnet. Einreichungen per Post / Mail überweisen die Einreichgebühr per Paypal an kasse@filmz-mainz.de (wichtig: per Zahlungsart „Freunde und Familie“).
Alle Infos zur Einreichung fürs Drehbuch-Pitching gibt es hier.
Einreichformular
Teilnahmebedingungen
KRITERIEN
FILMZ – Festival des deutschen Kinos (im Folgenden FILMZ) ist ein Forum für deutsches und deutschsprachiges Kino. Teilnahmeberechtigt sind alle Filme, die zum Zeitpunkt der Programmauswahl (Mitte Juli) nicht älter als zwei Jahre sind und noch keinen deutschen Kinostart hatten.
Jede Nutzung von künstlicher Intelligenz muss als solche klar bei der Einreichung sowie im Film selbst kenntlich gemacht werden. Filme, die auf die Verwendung von künstlicher Intelligenz verzichten, werden bei der Programmauswahl stets bevorzugt.
EINREICHUNGSMODALITÄTEN / EINSENDESCHLUSS
Das Einreichformular mit allen notwendigen Unterlagen sowie die Sichtungskopie müssen bis 30.06.2026 bei FILMZ eingegangen sein.
SICHTUNGSKOPIEN
Die Sichtungskopien können in Form einer digitalen Sichtungskopie (Sichtungslink) eingereicht werden. Weitere Formate nach individueller Absprache. Einreichungen über FilmFreeway sind ebenfalls möglich. Sichtungslinks müssen bis zum 01.08.2026 abrufbar sein. Es werden keine Downloadlinks akzeptiert!
AUFFÜHRUNGSRECHTE
Die einsendende Person ist im Besitz der Aufführungsrechte des eingereichten Films. Die einsendende Person bzw. die jeweiligen Rechteinhabenden räumen hiermit dem Festival ein entgeltfreies Nutzungsrecht für die Verwertung und Nutzung im Rahmen von FILMZ, insbesondere auch zur Nutzung von kurzen Filmausschnitten im Fernsehen, Internet und sonstigen Werbematerialien, ein. Die einreichende Person stellt das Festival von allen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch den vertragsgemäß genutzten Film hergeleitet werden. Für den Fall, dass die öffentliche Wiedergabe des Films, insbesondere der Filmmusik, GEMA-pflichtig sein sollte, stellt die einreichende Person das Festival von ggf. entstehenden Gebühren frei.
VERPFLICHTUNG DER TEILNEHMENDEN
Nachdem die Teilnahme eines Filmes (mit Ausfüllen des Einreichformulars) zugesagt wurde, ist ein Rückzug der Teilnahme ausgeschlossen. Die anmeldende Person oder Organisation hat sich gegenüber der an der Produktion beteiligten Personen zu vergewissern, dass die Teilnahme am Festival gewünscht ist. FILMZ bestimmt die Aufführungsdaten.
VORFÜHRKOPIE
Als Format für die Vorführkopie wird ausschließlich DCP akzeptiert. Die technischen Spezifikationen sind im Vorfeld mit dem Festival abzustimmen. Jede einreichende Person ist verpflichtet, dem Festival unentgeltlich eine Vorführkopie zur Verfügung zu stellen, falls ihr Film für das Programm ausgewählt wird. Die Vorführkopie ist im vorgegebenen Format bis spätestens zum 20.09.2026 beim Festival einzureichen.
Bei Filmen, deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sowie bei Filmen mit starkem Dialekt muss die Vorführkopie über deutsche Untertitel verfügen. Bei Filmen mit deutscher Originalsprache wird um englische Untertitel gebeten.
VERSAND DER VORFÜHRKOPIE
Nationaler/internationaler Versand: per Post oder Kurier. Alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern müssen den Aufdruck tragen: „übernimmt die einsendende Person“.
Die Kosten des Hinversands der Vorführkopie übernimmt die einsendende Person. Die Kosten des Rückversands der Vorführkopie übernimmt FILMZ.
Die Vorführkopien werden nach Beendigung des Festivals so schnell wie möglich zurückgesandt.
SCHÄDEN
Für den Fall, dass während des Festivals eine Filmkopie beschädigt wird oder verloren geht, haftet das Festival nur in Höhe der Kosten für eine Kopie gemäß der üblichen Tarife, die in den Kopierwerken für die Anfertigung einer Standardkopie gültig sind. Eventuelle Kopienschäden, die durch das Festival verursacht werden, müssen nach Erhalt der Rücksendung innerhalb einer Woche schriftlich beim Festival angezeigt werden, da sonst der Anspruch auf Entschädigung insgesamt entfällt.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einer Klausel der Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder anderer Klausel.
Änderungen möglich.